Wir verweisen auf § 5 unserer AGBs:
(1) Die Benutzung der Aktions- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Kunde haftet für, durch die Teilnahme verursachten Schäden an der gemieteten Ausrüstung.
(3) Aktions- und Spielgeräte dürfen nur von körperlich gesunden Personen benutzt werden. Den Anweisungen des Personals der Eventveranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und Ausschreitungen ist das Personal der Eventveranstalterin berechtigt, das Event abzubrechen.
(4) Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
(5) Im Falle einer eigenen Location, garantiert der Kunde eine kostenfreie Abstellfläche für die Transportfahrzeuge. Falls erforderlich, stellt der Kunde für die Transportfahrzeuge Einfahrt und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an die Eventveranstalterin geschickt. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für die Transportfahrzeuge zum Auf- und Abbau frei zugänglich sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen von Behörden, GEMA etc., sorgt der Mieter. Für die Bereitstellung eines 240 V Stromanschlusses sowie Zugang zu frischen Wasser in unmittelbarer Nähe (max. 30m) zur Spielfläche, trägt der Kunde die Verantwortung.